Mit Gültigkeit vom 15.08.2023
1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung des Reisenden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende Sportphilia Ibiza GbR den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Sportphilia Ibiza GbR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Sportphilia Ibiza GbR zustande.
1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungserbringer (z.B. Trainerinnen und Trainer, Eigentümer von Unterkünften) sind von Sportphilia Ibiza GbR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Sportphilia Ibiza GbR hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3. Flyer und Prospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Sportphilia Ibiza GbR herausgegeben werden, sind für Sportphilia Ibiza GbR und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Sportphilia Ibiza GbR gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Sportphilia Ibiza GbR den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.5. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. Diese Verpflichtung beinhaltet die Einhaltung der AGB.
1.6. Bei oder innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss wird Sportphilia Ibiza GbR dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung inkl. Rechnung per E-Mail übermitteln.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Sportphilia Ibiza GbR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Sportphilia Ibiza GbR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung und/oder Zahlung des Reisepreises erklärt.
1.8. Die Teilnahme an unseren Reisen ist nur volljährigen Personen gestattet, sowie minderjährigen Personen in Begleitung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretern. Eine Abweichung kann nur durch vorherige Zustimmung des Reiseleiters, sowie der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von maximal 25% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reisebeginn, ohne das es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf, zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Sportphilia Ibiza GbR.
2.2. Leistet der Reisende den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Sportphilia Ibiza GbR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von 7 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3. Satz 2 zu belasten.
2.3. Bei kurzfristigen Buchungen (d.h. solche, die weniger als 28 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden) ist der Reisepreis unverzüglich fällig.
3. Leistungen
Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Sportphilia Ibiza GbR
in der zur betreffenden Reise zugehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt. Wird auf Wunsch des Reisenden ein individueller Reise- oder Aufenthaltsablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Sportphilia Ibiza GbR ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4. Leistungsänderungen / Preisänderungen
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Sportphilia Ibiza GbR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Sportphilia Ibiza GbR ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sportphilia Ibiza GbR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Sportphilia Ibiza GbR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4. Sportphilia Ibiza GbR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund von höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, oder eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.5. Sportphilia Ibiza GbR hat den Reisenden über die Preiserhöhung bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zu unterrichten.
4.6. Sportphilia Ibiza GbR ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen eine Senkung des Reisepreises vorzunehmen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.4 benannten Preise, Abgaben oder Gebühren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Sportphilia Ibiza GbR führt.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Sportphilia Ibiza GbR per E-Mail oder unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären:
5.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, kann Sportphilia Ibiza GbR eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Sportphilia Ibiza GbR geforderte Entschädigungspauschale.
5.3. Die Entschädigungspauschale wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt berechnet:
bis 28 Tage vor Reisebeginn fallen die Anzahlung jedoch nicht mehr als 25% des Reisepreises an,
ab 27 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn fallen 50% des Reisepreises an,
ab 13 Tage vor Reisebeginn fallen 75% des Reisepreises an,
am Tag des Reiseantritts sowie bei Nichterscheinen fallen 100% des Reisepreises als Stornogebühren an.
Sportphilia Ibiza GbR empfiehlt den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.
5.4. Das gesetzliche Recht des Reisenden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
6.1. Wird auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung vorgenommen, kann Sportphilia Ibiza GbR vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 50,00 pro Reisenden erheben.
6.2. Bis Reisebeginn kann der Reisende sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden, mindestens jedoch € 50,00. Sportphilia Ibiza GbR kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson tritt neben den Reisenden mit allen Rechten und Pflichten in den Reisevertrag ein.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Sportphilia Ibiza GbR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer auch mündlichen Abmahnung durch Sportphilia Ibiza GbR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung) kann auch ein sofortiger Ausschluss erfolgen. Kündigt Sportphilia Ibiza GbR aus verhaltensbedingten Gründen, so behält sie den vollen Anspruch auf den Reisepreis.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sportphilia Ibiza GbR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Sportphilia Ibiza GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien(insbesondere dem Corona Virus)
10.1. Der Reisende und Sportphilia Ibiza GbR sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
10.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder –beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und Sportphilia Ibiza GbR unverzüglich zu verständigen.
11. Mitwirkungspflichten des Reisenden
11.3. Der Reisende hat Sportphilia Ibiza GbR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Sportphilia Ibiza GbR mitgeteilten Frist erhält.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von Sportphilia Ibiza GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Sportphilia Ibiza GbR für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von Sportphilia Ibiza GbR für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis je Reisenden und Reise beschränkt.
12.3. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Stadtführung) und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet Sportphilia Ibiza GbR, auch bei Teilnahme der Reiseleitung, nicht.
12.4. Sportphilia Ibiza GbR haftet nicht für Sportgeräte der Teilnehmer wie Fahrräder, u.ä.. Der Reisende haftet für von Sportphilia Ibiza GbR gemietetes Sportmaterial oder für zur Verfügung gestelltes Testmaterial jeglicher Art. Bei Beschädigung oder Diebstahl ist Schadensersatz zu leisten.
12.5. Sportphilia Ibiza GbR haftet nicht für Schäden, die der Reisende während eines Programms/Kurses sich selbst, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dies gilt auch für Geräte, die im Zusammenhang mit dem Programm/Kurs stehen.
12.6. Die angebotenen Programme/Kurse finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil auch schwierigeren Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen und Sturm oder auch Sonne können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Jeder Reisende ist daher aufgefordert, nur mit einwandfreien Sportgeräten und dem entsprechenden Schuhwerk an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Da Unfälle und Schäden gleichwohl nie völlig ausgeschlossen werden können, gelten für die Teilnahme an sämtlichen Programmen/Kursen folgende Bedingungen: Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gegen Sportphilia Ibiza GbR aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
An den Programmen/Kursen beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haftet Sportphilia Ibiza GbR nur, wenn sie ein Verschulden hieran trifft, nicht, wenn sie von anderen Teilnehmern verursacht wurden oder auf unzureichende Ausrüstung zurückzuführen sind.
13. Versicherungen
Der Reisende beteiligt sich an sportlichen Betätigungen jeglicher Art, mit besonderen Risiken verbunden. Alle Tätigkeiten übt der Reisende auf eigene Gefahr aus, daher ist es ihm überlassen selbstverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen(empfohlen werden: Auslandskrankenversicherung, Reisekostenrücktrittsversicherung, Haftpflichtversicherung).
14. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erledigung der Reise hat der Reisende innerhalb einer Woche nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Sportphilia Ibiza GbR erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15. Programme
Der Reisende erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an entsprechenden Reiseprogrammen bestehen. Während der Reiseprogramme ist den Lehrenden und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattungen zur Folge. Reisende, die Reiseprogramme buchen, müssen über die entsprechenden Anforderungen (körperlich, physisch und psychisch) verfügen. Kosten nicht in Anspruch genommener Programmleistungen werden nicht erstattet. Absage oder Abbruch von Wanderungen/Kursen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer/s ausgeschriebenen Wanderung/Kurses. Sportphilia Ibiza GbR oder die Leistungserbringer, sind jederzeit, auch kurzfristig berechtigt, Wanderungen/Kurse ohne Angabe von Gründen umzugestalten, abzusagen, abzubrechen oder Reisende von der Teilnahme auszuschließen. Kann eine Wanderung aufgrund von körperlichen Problemen eines Reisenden nicht zu Ende gegangen werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf Kosten des Reisenden durchzuführen. Die Reisenden sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Wanderverlauf und die Gehzeiten, z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit, auch im Verlauf einer Wanderung, Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
16. Mietwagen
Den Reisenden stehen Mietwagen nach Absprache zur Verfügung. Um diese nutzen zu können, müssen die Reisenden eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Bei Schäden die nicht über die bestehende Versicherung abgedeckt sind, haftet der Reisende der die Verantwortung für das Fahrzeug schriftlich oder mündlich übernommen hat. Bei Beschädigung oder Diebstahl ist Schadensersatz zu leisten.
17. Verjährung
17.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Sportphilia Ibiza GbR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sportphilia Ibiza GbR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sportphilia Ibiza GbR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sportphilia Ibiza GbR beruhen.
17.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
18.1. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
18.2. Sportphilia Ibiza GbR ist nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung verantwortlich, wenn der Reisende sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Sportphilia Ibiza GbR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
19.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Sportphilia Ibiza GbR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
19.2. Der Reisende kann Sportphilia Ibiza GbR nur am Sitz des Reiseveranstalters verklagen.
19.3. Für Klagen von Sportphilia Ibiza GbR gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
20. Veranstalter ist:
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
21. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.